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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 2.3.2013 Drucken

    Problemfall Solo-Selbständige bleibt ungelöst

    Das Projekt einer obligatorischen Alterssicherung für Solo-Selbständige liegt auf Eis.

    Vom Tisch ist das Problem damit nicht, denn vor allem der schnell gewachsenen Gruppe der Solo-Selbständigen droht ohne Vorsorge die Altersarmut.

    Problemfall Solo-Selbständige bleibt ungelöstArbeiten am Projekt laufen allenfalls im Hintergrund weiter

    Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen wollte im Zuge der Rentenreform auch die Alterssicherung für Selbständige verbessern. Der Vorschlag sieht eine verpflichtende Altersvorsorge für alle Selbständigen vor. Seit August 2012 ist es darum ruhiger geworden. Die Arbeiten an dem Projekt gehen eher im Hintergrund weiter. Um die Altersvorsorge vieler Selbständiger ist es nicht zum Besten bestellt. Unter den 4,3 Millionen Selbständigen, die es in Deutschland gibt, sind nach der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 56 Prozent Solo-Selbständige. Das sind 2,4 Millionen. Sie haben keine Angestellten, sie verdienen in der Regel wenig und sie sorgen deshalb auch nicht oder nur unzureichend für das Alter vor. Die Zahl der Selbständigen hat in den vergangenen zehn Jahren um rund eine halbe Million Menschen zugenommen, besonders stark wächst die Zahl der Solo-Selbständigen.

    Solo-Selbständige mit geringer Sparfähigkeit

    Von der Altersstruktur her ist die Solo-Selbständigkeit am häufigsten unter der 30- bis 34-Jährigen verbreitet. Nach der DIW-Studie war das Haushaltseinkommen von Solo-Selbständigen im Durchschnitt zwar ungefähr so hoch oder sogar ein wenig höher wie bei Arbeitnehmerhaushalten. Es ist jedoch deutlich geringer als das von Selbständigen mit Angestellten. Die Einkommensspreizung ist bei den Solo-Selbstän- digen deutlich größer als bei anderen Gruppen. So kommen die zehn Prozent der Solo-Selbständigen mit den geringsten Einkommen gerade einmal auf 900 Euro, bei den Alleinstehenden sind es gar nur 700 Euro. Deshalb ist bei den Solo-Selbständigen die Spartätigkeit besonders gering ausgeprägt. Mehr als die Hälfte spart nicht regelmäßig. Von den Selbständigen mit Angestellten kann hingegen jeder Dritte regelmäßig zehn Prozent der Einkünfte oder mehr auf die hohe Kante legen. Selbständige mit Angestellten bauen bis zum Ende ihres Berufslebens im Mittel ein Vermögen von gut 275.000 Euro auf, so das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW).

    Die Lage ist differenziert

    Die Gruppe der Selbständigen ist – nicht nur nach der Art der Beschäftigung und der Anzahl der Angestellten – sondern vor allem hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit bei der Altersvorsorge sehr heterogen. Von den Selbständigen zu unterscheiden sind die Freiberufler. Deren Zahl erreichte nach Angaben des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) im Jahr 2012 mit 1,2 Millionen Personen einen neuen Höchststand. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater und freie Ingenieure. Die meisten von ihnen sind über berufsständische Versorgungswerke pflichtversichert. Mehr als 250.000 Selbständige sind freiwillig Mitglieder in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Selbständigen, die früher abhängig beschäftigt waren und damit Anwartschaften in der GRV erworben haben.

    Widerstand in der Wirtschaft

    Deshalb gab und gibt es in der Wirtschaft auch Widerstände gegen eine obligatorische Altersvorsorge für Selbständige. Das IW sieht keinen „Königsweg“. Vier von zehn Solo-Selbständigen arbeiten nur in Teilzeit, lautet das Argument, was den Schluss zulasse, dass vielen Solo-Selbständigen noch andere Erwerbsquellen zur Verfügung stehen. Dennoch: Jeder fünfte Ruheständler, der zuvor als Solo-Selbständiger erwerbstätig war, ist im Alter einkommensarm. Ein Drittel kann aber mit Hilfe seines Vermögens die Lücke zur Armutsgrenze bis zum Lebensende schließen, so das IW Köln. Von den Solo-Freiberuflern gelte jeder Zehnte im Alter als einkommensarm, doch fast 40 Prozent von ihnen könnten ihr geringes Alterseinkommen durch eigenes Vermögen aufstocken.

    Öffnung der Riester-Rente gefordert

    Die Riester-Rente steht Selbständigen und Freiberuflern direkt nicht offen. Allerdings können sie mittelbar versichert werden, wenn der Ehepartner förderberechtigt ist. Von verschiedenen Seiten wird die Forderung erhoben, die Riester-Rente für Selbständige und Freiberufler zu öffnen, wodurch Geringverdienende mit dem Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr in den Genuss der Zulagen kommen würden. Der Gesetzgeber hat sich dazu noch nicht entschließen können. Die Basis-Rente (Rürup-Rente) ist mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge direkt für die Bedürfnisse von Selbständigen und Freiberuflern konzipiert. Allerdings erreicht sie geringverdienende Selbständige und Freiberufler und damit die Bedürftigsten nicht.

    Vertagung auf die nächste Legislatur

    Das Beratungsunternehmen McKinsey hat im Auftrag des BMAS eine Machbarkeitsstudie zur Alterssicherung von Selbständigen erarbeitet. Nach Auskunft des BMAS haben die Ergebnisse dazu geführt, die Pläne noch einmal zu überdenken. Grundsätzlich bleibe das Vorhaben der Einführung einer verpflichtenden Alterssicherung für Selbständige gültig. Allerdings müsse genauer definiert werden, für welche Gruppen von Selbständigen sie gelten soll. Welche Formen sind akzeptabel und rechtlich durchsetzbar und wie die Alterssicherung von Selbständigen organisatorisch angelegt werden kann. In dieser Legislaturperiode sei nicht mehr mit einem konkreten Gesetz zu rechnen, die Vorarbeiten würden jedoch weiter vorangetrieben. Letztlich werde es dem Gesetzgeber nach der Bundestagswahl im September obliegen, das Problem zu lösen, dessen Dringlichkeit evident sei. Es gelte zu verhindern, dass Selbständige im Alter von der Grundsicherung aufgefangen werden müssen.

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