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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 30.9.2015 Drucken

    Hochwertige Tarife, aber nicht für alle

    Hoch entwickelt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, dennoch gibt es Grund zur Unzufriedenheit mit der BU-Sparte. Unzureichende Verbreitung, kein Zugang für große Teile der Erwerbstätigen, zu geringe Absicherungen – das sind nur einige Probleme.

    DIA diskutiert mit Experten Trends und Konzepte für die BU-Versicherung. Im Gespräch mit Christian Schröder, Volkswohl Bund Lebensversicherung.

    In der Berufsunfähigkeitsversicherung herrscht seit Jahren ein scharfer Preis- und Bedingungswettbewerb. Er führte zu hochwertigen Angeboten. Allerdings verfügt nur noch eine stark eingeschränkte Kundengruppe über einen Zugang zu diesen Produkten. Viele, die eine BU-Absicherung besonders benötigen, bekommen sie nicht, weil entweder der Preis zu hoch ist oder sie gar nicht versichert werden. 50 Prozent sind nach Schätzungen des Analysehauses Franke und Bornberg in der BU nicht zu versichern. Wie kommen wir aus diesem Dilemma heraus?

    Die Lage ist wie beschrieben: Körperlich Tätige können sich einen BU-Schutz häufig nicht mehr leisten. Aber die Tarife sind nun einmal risikogerecht kalkuliert. Die Prämien spiegeln das Risiko der einzelnen Berufsgruppen wider. Aus dem Dilemma kommen wir nur heraus, wenn die Versicherungswirtschaft für körperlich Tätige und Menschen mit geringem Einkommen Produkte entwickelt, die sie sich auch leisten können.

    „Eine Rückkehr zur früheren Verhältnissen scheidet aus.“

    Also zum Beispiel Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherungen?

    Richtig. Lösungen, die den Schutz des Körpers in den Mittelpunkt stellen. In den zurückliegenden Jahren sind dafür schon eine Menge neuer Produkte auf den Markt gekommen, die für diese Gruppe bezahlbar bleiben. Früher gab es nur die BU-Absicherung, da unterhielt sich der Berater mit seinem Kunden nur noch über den konkreten Anbieter. Heute steht eine andere Frage im Vordergrund: Welche Lösung ist die beste für den Kunden?

    Bleiben wir zunächst noch bei der BU. Die Berufsgruppen für die Tarifierung wurden immer weiter aufgefächert. Entfernte sich die Versicherungsbranche damit nicht vom Prinzip der kollektiven Risikoübernahme? Schließlich schrumpften die versicherten Gruppen damit immer mehr.

    Versicherer wählen für ihre Kalkulation Berufsgruppen, die ein ähnliches Risikoprofil haben. Der Ausgleich im Kollektiv findet noch statt, aber es ist kleiner geworden und weist ähnliche Risiken auf. Natürlich ist das für Beschäftigte mit einem höheren Risiko nachteilig. Aber ein solches Vorgehen, Kollektive mit ähnlichen Risiken zu bilden, ist typisch für die Versicherungswirtschaft. Anbieter, die wieder auf größere Kollektive umschwenken und damit einen günstigeren Preis für körperlich Tätige bieten, würden vor allem die größeren Risiken bekommen. Daher scheidet eine Rückkehr zu früheren Verhältnissen aus. Also müssen Alternativen her.

    „Klar sagen, welchen Schutz es zu welchem Preis gibt.“

    Die erwähnten Alternativen sind in der Vergangenheit von Maklern häufig aus Furcht vor einer späteren Haftung abgelehnt worden, weil der Versicherungsschutz geringer als bei der BU ausfällt.

    Da hat sich einiges verändert. Heute wird klar beschrieben, welchen Schutz es zu welchem Preis gibt. Es bringt nichts, den Eindruck zu erwecken, es handele sich um eine Fast-BU, sondern der Berater muss dem Kunden klipp und klar sagen, welche Absicherungen enthalten sind. Dann entsteht auch kein Haftungsproblem. Der Vertrieb befindet sich gerade in einem Prozess des Umdenkens.

    Zu einem anderen Thema: In der Gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Die Rückkehr in den Erwerbsprozess steht im Vordergrund. Sollte die Versicherungswirtschaft nicht auch die finanzielle Absicherung mit der beruflichen Reintegration verbinden? Bloße Wiedereingliederungshilfen genügen dafür nicht, sondern es bedarf aktiver Begleitung.

    Der Kunde, der einen BU-Vertrag abschließt, entscheidet sich dafür, um im BU-Fall die vereinbarte Rente zu bekommen. Gewünscht ist in erster Linie die finanzielle Absicherung. Wenn der Versicherer vor diese Leistung erst verschiedene Assistance-Bausteine für die Rehabilitation schaltet, gerät er leicht in den Verdacht, er mache dies, weil er letztlich keine Rente zahlen wolle.

    Aber diesen Vorwurf macht der Gesetzlichen Rente doch auch niemand, wenn zunächst die Rehabilitation in den Vordergrund gestellt wird.

    Aber dort herrscht eine andere Situation. In der Gesetzlichen Rentenversicherung setzt der Versicherte explizit kein Geld für eine BU-Rente ein. Bei einer privaten Absicherung dagegen schon.

    Diese Einstellung besteht doch nur, weil der Vertrieb die BU-Rente verkauft. Die Situation wäre eine andere, wenn ein Leistungspaket angeboten würde, das auf Erhalt und Wiederherstellung der Arbeitskraft zielt und so das finanzielle Einkommen sichert, ganz gleich in welcher Form: durch Unterstützung bei der Reintegration ins Berufsleben oder, falls dies misslingt, als Rente. Sollte die Branche einen anderen Verkaufsansatz wählen?

    Da bin ich bei Ihnen. Ein solcher Ansatz hätte als erstes Ziel die Wiederherstellung der Gesundheit. Nur wenn das nicht gelingt, setzt die Rentenzahlung ein. Bei einem solchen Ansatz könnten auch Krankenversicherer mit ins Boot geholt werden. Aber zuvor müssen Kunden und Versicherer umdenken.

    Hat dieser Prozess nicht schon eingesetzt? Viele BU-Versicherer treten doch mittlerweile unter der Losung „Arbeitskraftsicherung“ an. Da steckt doch genau dieser Gedanke drin. Es geht nicht nur um eine Geldzahlung, sondern um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Das Etikett ist also schon vorhanden, nun muss noch ein anderer Inhalt in die Verpackung.

    Bislang wird darunter nur die finanzielle Absicherung verstanden. Zum Schutz der Arbeitskraft gehört aber auch die Erhaltung der Gesundheit. Ich finde diesen Gedanken spannend. Die Menschen wollen doch arbeiten. Keiner möchte ab Mitte 30 bis zur Rente nur noch zu Hause vor dem Fernseher sitzen. Aber leider existiert heute noch eine andere Wahrnehmung: Wenn Versicherer für Rehabilitation plädieren, wird dies als Leistungsverweigerung angesehen.

    „Die temporäre BU ist kein einfaches Produkt.“

    Fiele die Reaktion nicht anders aus, wenn der Versicherer solche Reintegrationsprogramme mit finanziert, also Geld für die Genesung ausgibt? Dann leistet er ja, nur auf andere Art.

    Es würde sich lohnen, über einen solchen Ansatz nachzudenken.

    Der Volkswohl Bund bietet als einer der wenigen Versicherer in Deutschland eine temporäre BU-Versicherung an. Sie schafft einen zeitlichen Korridor, in dem der Versicherte ohne finanzielle Sorgen die Rückkehr ins Berufsleben organisieren kann.

    So ist es, in dieser Frist bekommt der Versicherte eine BU-Rente und Zeit, sich neu zu orientieren. Gelingt dies nicht und ist er erwerbsunfähig, dann läuft die Rente weiter. Die Zahlung erfolgt aber nur bei Erwerbsunfähigkeit. Es gibt also zunächst einen befristeten Schutz für die Reaktionsphase und anschließend eine Worst-Case-Absicherung. Aber das sind lediglich finanzielle Leistungen, mit denen der Versicherte die Rehabilitation und Neuorganisation betreiben kann.

    Aber ein Rehabilitationskonzept steckt schon drin. Welche Erfahrung haben Sie mit dem temporären BU-Schutz gesammelt? Wie wurde er angenommen?

    Der Tarif, den wir seit 2007 anbieten, ist kein einfaches Produkt. Er verknüpft zwei sehr komplexe Definitionen miteinander: Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Dazu kommen Vorbehalte der Makler, die eine spätere Haftung fürchten, wenn die Rückkehr in die Arbeitswelt nicht gelingt und nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Daher ist aus der temporären BU bislang kein Massenprodukt geworden.

    „Die Suche nach Alternativen zur BU geht weiter.“

    Warum leistet der Volkswohl Bund neben der finanziellen nicht noch weitere Unterstützung während der Umstellungsphase?

    Wir hatten zunächst erwogen, einen Assistance-Baustein optional anzubieten, haben es dann aber wieder verworfen. Assistance wird in der Lebensversicherung, so unsere Erfahrungen zum Beispiel aus der Pflegeversicherung, bislang nur ungenügend angenommen.

    Könnte das Disease-Management aus der Krankenversicherung ein brauchbares Muster auch für die BU-Sparte liefern?

    Die Lebensversicherer können, anders als die Krankenversicherer, ihre Beiträge steigenden Kosten nicht anpassen. Wir müssen also heute schon abschätzen, was eine Reha-Maßnahme in 30 Jahren kostet. Das macht es ungleich schwerer für die LV-Anbieter.

    Welche Trends in der Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten Sie in den kommenden Jahren?

    Die Suche nach Alternativen zur BU geht weiter. Die Anbindung des Pflegerisikos an BU-Versicherungen rückt stärker in den Fokus der Produktentwickler. Außerdem glaube ich, dass die Transparenz im Leistungsfall künftig mehr Aufmerksamkeit erhält. Bei der BU-Leistungsprüfung muss der Versicherer eine Reihe von nicht einfachen Fragen beantworten: Wie viel Prozent Berufsunfähigkeit liegen vor? Welcher Beruf ist der aktuelle? Diese Kriterien sollten noch nachvollziehbarer für den Versicherten werden.

    Das Gespräch führte Klaus Morgenstern.

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