Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 29.5.2019 Drucken

    Fondsbranche schlägt Zulagen-Rente vor

    Die Diskussion über eine Reform der Riester-Rente gerät in Fahrt. Inzwischen hat auch die Fondsbranche einen Vorschlag unterbreitet.

    Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), in dem vor allem DWS Investment und Union Investment die Suche nach neuen Förderkonzepten vorantreiben, plädiert für die Umstellung auf eine reine Zulagenförderung und den Verzicht auf den steuerlichen Sonderausgabenabzug. So könne die mit der bisherigen zweigleisigen Förderung (Zulage + Sonderausgabenabzug) einhergehende Komplexität vor allem in der Administration der Riester-Verträge abgebaut werden.

    Zins und ZeitFolgende Förderregel gälte nach den Vorstellungen des BVI bei der Zulagen-Rente: Für jeden Euro Eigenbeitrag gibt es bis zur maximalen Höhe von 2.100 Euro 50 Cent Zulage. Da finanzstärkere Sparer bei diesem Mechanismus im Vorteil sind, schlägt der Fondsverband eine flankierende verstärkte Förderung für Geringverdiener vor.

    Bei Bruttoeinkommen bis zu 15.000 Euro im Jahr genügt ein Mindestbeitrag von 60 Euro, um die Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. Diese Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um jeweils 7.500 Euro. Sofern die Geringverdiener willens und in der Lage sind, mehr in den Sparvertrag einzuzahlen, profitieren sie auch von der prozentualen Förderung. Damit besteht für diese Gruppe zugleich ein Anreiz, nicht nur den Mindestbeitrag von 60 Euro in die eigene Altersvorsorge zu investieren.

    Fördergeld landet komplett im Sparvertrag

    Die Höhe der Kinderzulage beträgt unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt 300 Euro. Die Kinderzulage fließt zusätzlich zur prozentualen Zulage beziehungsweise Grundzulage, sofern der Sparer mindestens 60 Euro Eigenbeitrag geleistet hat. Die reine Zulagenförderung bringt einen zweiten Vorteil mit sich: Das Fördergeld landet vollständig im Sparvertrag. Der zusätzliche Steuervorteil, der heute in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen gewährt wird, versandet in aller Regel im Konsum. Die Steuerrückerstattung geht erst mit Verzögerung ein. Kaum ein Sparer investiert diesen Betrag dann in seinen Riester-Vertrag. Eine reine Zulagen-Rente ist aber auch im Interesse der Fondsgesellschaften. Das in den Altersvorsorgeverträgen angelegte Kapital fällt höher aus und somit auch die nach diesem Kapital bemessene Managementvergütung.

    Absage an eine unverstandene Systematik

    Zum BVI-Vorschlag gehört auch eine Erweiterung des Förderkreises. Er ist nach Auffassung der Fondsbranche zwar systematisch begründet, aber zu eng gefasst. Ursprünglich sollten die Riester-Rente und die Riester-Förderung als Ausgleich zum sinkenden Niveau der gesetzlichen Rente dienen. Daher nahm der Gesetzgeber auch eine Kopplung an die Sozialversicherungspflicht vor. Mit der Unterscheidung in unmittelbar, mittelbar und nicht förderfähige Personen entstand aber eine Systematik, die so gut wie niemand versteht. Außerdem entspricht die derzeit geltende Beschränkung der Förderung nicht mehr der sich stark wandelnden Arbeitswelt. Sie ist zum Beispiel durch einen Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit gekennzeichnet.

    Erweiterter Förderkreis

    Daher tritt der BVI für eine Förderung unabhängig vom beruflichen Status ein und will die neue Zulagen-Rente für alle in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen öffnen. Eine solche Forderung ist auch in den meisten anderen Reformkonzepten zu finden. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat mit der jüngsten Studie “Revitalisierung der Riester-Rente” ähnliche Vorstellungen unterbreitet. In der DIA-Studie sind auch drei Vorschläge für einen grundlegenden Umbau der Fördersystematik enthalten.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

        Ihre Nachricht am den Empfänger (optional)
        Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

        Ausgewählte Artikel zum Thema
        Riester-Rente

        Vereinfachte Förderung statt Riester-Deckel

        Die Ausweitung der Riester-Rente auf alle unbeschränkt Steuerpflichtige und die Kopplung der Kinderzulage an das Kindesalter anstelle an die Zahlung des Kindergeldes könnten dazu beitragen, die viel Unfrieden stiftenden Rückforderungen von Förderzulagen weitgehend zu verhindern. Dieser Vorschlag gehört zu dem Maßnahmenkatalog, den die Autoren der jüngsten DIA-Studie “Revitalisierung der Riester-Rente” unterbreiten. Im Auftrag des Deutschen […]

        Artikel lesen
        Riester-Rente

        DIA-Studie: Wohn-Riester entschlacken

        Der Versuch, zwischen Ungleichem eine Gleichbehandlung zu erreichen, hat beim Wohn-Riester zu neuen Ungerechtigkeiten und einem immensen Verwaltungsaufwand geführt. Zu diesem Urteil gelangt die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), für die umfangreiche Experteninterviews  stattfanden. Deren Ziel bestand darin, Vorschläge für eine Vereinfachung der Riester-Rente zu entwickeln. Dabei kamen speziell für den Wohn-Riester […]

        Artikel lesen
        Finanzbausteine

        DIA-Studie: Big Bang bei der Riester-Förderung

        Die Förderung in der Riester-Rente sollte auf Geringverdiener begrenzt werden. Diesen Vorschlag unterbreiten die Autoren der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Gleichzeitig entfallen der bisherige Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge und die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente. Werden die Gut- und Besserverdienenden anstelle der Riester-Rente auf die Basis-Rente verwiesen, erhalten diese de facto […]

        Artikel lesen