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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 24.11.2015 Drucken

    Teilrente mit Risiken und Nebenwirkungen

    Die Flexi-Rente kommt nun doch. Daran hatte kaum noch jemand geglaubt. Mehr als ein Jahr lang verhandelte eine Arbeitsgruppe der Großen Koalition darüber.

    Noch vor wenigen Monaten schien es, dass wegen der Forderung der SPD, Teilrenten schon ab dem Alter 60 einzuführen, keine Einigung zustande kommt. Der gefundene Kompromiss belässt das bisherige Einstiegsalter von 63. Das ist auch gut so. Für das Argument, mit einer – nach unten – erweiterten Teilrente könne die Beschäftigung erhöht werden, gibt es nämlich keine eindeutigen Belege.

    Teilrente mit Risiken und NebenwirkungenDas Timing stimmte. Anfang November veröffentlichte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin einen Fachbeitrag zur Flexibilisierung des Rentenübergangs in Deutschland. Wenige Tage später gab die Große Koalition ihre Einigung zur Flexi-Rente bekannt. Es schien fast so, als ob die Politiker sich die Mahnungen der DIW-Autorin Songül Tolan zu Herzen genommen hätten. Bei der Gestaltung eines graduellen Rentenübergangs für Personen unterhalb der Regelaltersgrenze sei vor allem, so die Wissenschaftlerin, die Subventionsstruktur entscheidend. Denn negative Beschäftigungseffekte entstehen erst, wenn Anreize für eine Transition von Vollzeit- zu Teilzeitarbeit geschaffen werden.

    Es bleibt beim Einstiegsalter 63

    Unter diesem Vorzeichen erscheint es schon mal positiv, dass die Teilrente nicht bis zum Alter 60 ausgedehnt wurde. Dagegen hatten sich CDU-Politiker vor allem um den Bundestagsabgeordneten Carsten Linnemann gesträubt. So bleibt es beim bisherigen Einstiegsalter von 63, allerdings kann künftig die Teilrente stufenlos gewählt werden. Derzeit haben Teilrentner nur die Wahl, ob sie die vorgezogene Rente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Drittel in Anspruch nehmen. Außerdem waren die Anrechnungsvorschriften sehr rigide. Diese Vorschriften hatten vor allem dazu geführt, dass die Teilrente bislang so gut wie nicht genutzt wurde. 2013 wählten gerade einmal 0,2 Prozent der Neurentner die Teilrente in der bisherigen Fasson. Mit dem neuen Konzept sollen nun auch die Hinzuverdienstgrenzen flexibilisiert werden. Oberhalb des Freibetrages von 450 Euro werden nur 40 Prozent des Zuverdienstes von den Renten abgezogen.

    Mehr Beschäftigung oder weniger?

    Die Befürworter einer deutlich ausgedehnten Teilrente hatten in der Diskussion um die Flexi-Rente vor allem das Argument ins Feld geführt, dass damit die Beschäftigung Älterer ausgeweitet werden könnte. Ohne die Möglichkeit, bei finanziell auskömmlichen Bedingungen die Arbeitszeit zu reduzieren, so ihre Behauptung, würden sich mehr ältere Arbeitnehmer für einen kompletten Rückzug aus dem Arbeitsleben entscheiden. Am Ende wäre die Beschäftigung ohne Teilrente insgesamt niedriger. DIW-Forscherin Songül Tolan belegt mit einer Übersicht aus früheren Untersuchungen, dass eine solche pauschale Feststellung nicht ohne weiteres zutrifft.

    Erfahrungen mit der Altersteilzeit

    Da die bisherige Teilrente ein Misserfolg war und sich wegen der geringen Nutzung nicht für eine Untersuchung eignet, verweist die Wissenschaftlerin auf die 1996 eingeführte Altersteilzeit. Diese hat deutlich größere Verbreitung gefunden. Auch nach dem Auslaufen der staatlichen Förderung im Jahr 2010 kann Altersteilzeit in Absprache mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Eine Untersuchung des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit in Bonn, mit der 2013 Unternehmen evaluiert wurden, die zwischen 2000 und 2002 Altersteilzeit einführten, stellte insgesamt positive Beschäftigungseffekte fest, die durch eine höhere Erwerbsbeteiligung Älterer allerdings nur in den ostdeutschen Bundesländern zustande kamen.

    Anreize zur Verringerung des Arbeitsvolumens

    Doch die Wissenschaft ist sich nicht einig. In einer Aufarbeitung der Fachliteratur, die vom Munich Center for the Economics of Ageing 2015 vorgenommen wurde, gingen diese Ergebnisse zwar mit ein, die Autoren um Prof. Börsch-Supan kamen jedoch zu einem anderen Schluss. Sie betrachteten vor allem die Effekte auf das Arbeitsvolumen, sprich die Netto-Erhöhung der geleisteten Arbeitsstunden. „Während die höhere Erwerbsbeteiligung Älterer einem generellen Aufwärtstrend zugeschrieben werden könne, ließe die unveränderte Beschäftigungsdauer den Schluss zu, dass durch ATZ das Arbeitsvolumen insgesamt negativ beeinflusst wird“, fasst Songül Tolan eine wesentliche Aussage dieser Analyse zusammen.

    Das Kernproblem dabei: Die Subventionierung der Altersteilzeit. Dadurch bekommt der Arbeitnehmer in Teilzeit im Vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigten einen relativ höheren Stundenlohn. Die Altersteilzeit schaffe somit Anreize, das Arbeitsvolumen zu verringern. Jene Gruppe, die positive Beschäftigungseffekte auslöst, weil sie nach einem ohnehin beschlossenen vorzeitigen Renteneintritt, aus welchen Gründen auch immer, noch etwas hinzuverdienen will, sei den anderen zahlenmäßig unterlegen. Nach den Worten von Börsch-Supan kommt es daher zu einem „Crowding Out“ von Vollzeitarbeit zu Teilzeit.

    Keine eindeutigen Ergebnisse

    Nach der Auswertung weiterer Untersuchungen kommt die DIW-Forscherin zum Schluss, dass keine eindeutigen Aussagen über die Veränderung des Arbeitsvolumens durch Altersteilzeit getroffen werden können. „Insgesamt kann jedoch ein deutlicher Anstieg des mittleren Austrittsalters aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für die Geburtsjahrgänge von 1940 bis 1949 in Höhe von 1,9 Jahren festgestellt werden, welcher hauptsächlich von Personen in Altersteilzeit-Beschäftigung getragen wird.“

    Klassischer Kompromiss bei den Sozialabgaben

    In ihrem Fazit fasst sie zusammen, dass eine Flexibilisierung des Rentenübergangs sowohl zu einer Hebung von Beschäftigungspotentialen als auch zu Vorteilen für den Einzelnen und für die Unternehmenh führen kann. Sie warnt allerdings noch einmal vor negativen Effekten, wenn Anreize für die Umwandlung von Vollzeit in Teilzeit geschaffen werden. Für Personen, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen, sei vor allem die Gestaltung der Sozialabgaben kritisch. Damit spielt sie auf einen möglichen Ersatz jüngerer Arbeitskräfte durch Altersrentner an, um Personalkosten zu sparen. Diese Befürchtung trieb auch etliche Mitglieder der Flexi-Renten-Kommission um. Daher kam es letztlich auch bei den SV-Beiträgen, die Unternehmen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben, zu einem klassischen Kompromiss.

    Der ursprünglich von Carsten Linnemann vorgeschlagene Wegfall der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung blieb letztlich nur zum Teil erhalten. Die Arbeitgeber müssen künftig zumindest keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr entrichten. Ein Leistungsfall kann ja ohnehin nicht mehr eintreten, da ein Rentner nicht arbeitslos wird. Der Wegfall des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ist allerdings zunächst auf fünf Jahre befristet. Danach soll geprüft werden, ob nicht vielleicht doch negative Verdrängungseffekte eintreten.

    Weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung

    Beiträge zur Rentenversicherung müssen die Arbeitgeber aber weiterhin für beschäftigte Rentner abführen. Anders als bisher erhöhen diese Beiträge künftig die Rente – vorausgesetzt der beschäftigte Rentner führt seinerseits den Beitragsanteil ab. Das ist aber eher unwahrscheinlich, weil viele Rentner für sich eine Kostennutzenrechnung anstellen werden und doch lieber das Gehalt ohne SV-Abzüge einstreichen.

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