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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 28.10.2019 Drucken

    Sozialpartnermodell braucht langen Atem

    Obwohl sich die Branchengewerkschaft Ver.di und die Talanx AG unlängst auf das erste Sozialpartnermodell verständigt haben, gehen bAV-Experten davon aus, dass diese neue Form der Betriebsrente ohne Garantien noch viel Zeit brauchen wird für eine nennenswerte Verbreitung.

    So zeigte eine Umfrage unter bAV-Verantwortlichen, die vom Consultingunternehmen Willis Towers Watson durchgeführt wurde, weiterhin eine sehr verhaltene Einschätzung in der bAV-Community.

    Zins und ZeitErst nach 2021 werde man solche Modelle in der Breite sehen, sagten 51 Prozent der Befragten. Das wäre dann mehr als vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, mit dem das Sozialpartnermodell eingeführt worden ist. Es werde sich gar nicht in der Breite durchsetzen, meinte sogar ein gutes Drittel (38 Prozent). Die Umfrage fand im Rahmen der jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson Mitte Oktober statt. Daran nahmen rund 200 bAV-Verantwortliche aus großen und mittelständischen Unternehmen teil. „Mitarbeiter wünschen sich vor allem eine sichere Altersversorgung, wie Studien von Willis Towers Watson belegen“, so Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. Dies erkläre auch die Skepsis der Marktteilnehmer. „Sicherheit wird meist mit Garantien assoziiert. Dass hingegen eine bAV ohne Garantien durchaus zielführend sein kann, müssen die Tarifpartner erst einmal vermitteln – und hier scheinen sich die Player im Markt bislang schwer zu tun.“ Zwei Jahre zuvor hatte sich die bAV-Community noch optimistischer gegenüber der reinen Beitragszusage gezeigt. Auf der Willis-Towers- Watson-Konferenz 2017 hatte ein Drittel der Teilnehmer Sozialpartnermodelle in der Breite schon für das Jahr 2019 erwartet; 58 Prozent für nach 2019.

    Vorbehalte bei den Gewerkschaften

    Besonders die Gewerkschaften tun sich schwer mit dem garantielosen Sozialpartnermodell. Auf dem jüngsten Gewerkschaftstag der IG Metall zum Beispiel musste der einzige Antrag, der sich für diese Form der Betriebsrente positiv aussprach, erheblich abgeändert werden, damit er nicht durchfiel. Nach der Änderung tauchte der Begriff “Sozialpartnermodell” darin nicht mehr auf. Daher ist im Bereich der IG Metall nicht damit zu rechnen, dass im Zuge der nächsten Tarifverhandlungen dieses Thema eine Rolle spielen wird.

    In der Abstimmung zwischen den Tarifpartnern sieht bAV-Expertin Conrads auch eine Erkärung, warum es mit dem Sozialpartnermodell so langsam vorangeht. „Einerseits bietet eine reine Beitragszusage gerade im Niedrigzinsumfeld durchaus eine realistische Chance auf ein höheres ergänzendes Alterseinkommen. Andererseits sind hier die erforderlichen Abstimmungen komplexer, da ein Sozialpartnermodell nicht nur auf betrieblicher Ebene, sondern zwischen den Tarifparteien vereinbart werden muss. Auch dies mag für Verzögerungen bis zur Einführung des ersten Modells gesorgt haben.“

    Talanx AG und Ver.di als Eisbrecher

    Daher ging auch ein Aufatmen durch die Landschaft der bAV-Experten, als Mitte Oktober Talanx und Ver.di ihre Einigung auf ein Sozialpartnermodell bekannt gaben. „Das Sozialpartnermodell lebt – allen Unkenrufen zum Trotz“, erklärte Fabian von Löbbecke, bei Talanx Vorstand für betriebliche Altersversorgung (bAV) und zugleich mitverantwortlich für „Die Deutsche Betriebsrente“, der Träger für das vereinbarte Modell. “Die Deutsche Betriebsrente” ist eine Konsortiallösung von Talanx und Zurich Gruppe Deutschland für Sozialpartnermodelle. Auch der Konsortialführer Zurich will sie beauftragen, ihren inländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Sozialpartnermodell zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen plant, dazu demnächst Verhandlungen mit Ver.di aufzunehmen. Die Vereinbarung für die Talanx AG soll bis zum 1. Januar 2020 geschlossen werden. Die Umsetzung erfolgt, sobald die Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorliegt.

    Taugt der Vorreiter als Blaupause?

    Es bleibt zu hoffen, dass von diesen beiden Vorreitern eine Signalwirkung auf andere Tarifpartner ausgeht. Inwieweit die jüngste Vereinbarung als Blaupause angesehen wird, muss sich aber erst noch zeigen. Gewerkschafter werden auf den speziellen Fall von Talanx und Zurich verweisen. In beiden Unternehmen sind die Arbeitnehmer allein schon wegen ihrer beruflichen Aufgaben deutlich vertrauter mit Finanz- und Kapitalmarktangelegenheiten. Die Argumentation für eine garantielose Anwartschaft wird in diesen beiden Unternehmen also auch einfacher sein. Gerade diesen Punkt führen Gewerkschafter immer wieder ins Feld, wenn sie ihre Distanz zum Sozialpartnermodell begründen. Es falle ihnen schwer, gegenüber der Mitgliedschaft eine Betriebsrente zu vertreten, bei der unklar sei, welche Rente am Ende herauskomme, die unter Umständen anschließend auch noch schwanken könne.

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